Der Gewerbeschein ist geschafft, die Praxis ist eingerichtet und die ersten Klient:innen vertrauen dir ihre Themen an – ein wunderbares Gefühl! Mit der professionellen Ausübung der Lebens- und Sozialberatung geht jedoch auch eine wichtige Verantwortung einher.
In Österreich ist daher gesetzlich verankert, dass wir uns kontinuierlich weiterbilden müssen, um die Qualität unserer Arbeit hochzuhalten. Doch dabei stellt sich oft die Frage: Welche Kurse zählen wirklich? Muss ich jede Bestätigung sofort einschicken? Und was ist mit Supervision?
In diesem Artikel bringen wir Licht ins Dunkel, damit du dich entspannt auf das konzentrieren kannst, was wirklich zählt: deine fachliche und persönliche Weiterentwicklung.
Wichtiger Hinweis:
Wir sind weder Vertreterinnen der WKO, noch Juristinnen oder Rechtsanwältinnen, daher ist dieser Blogartikel KEINE Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht! Wir geben unsere Erfahrung und die Informationen wieder, die wir auf Nachfrage bei der Wirtschaftskammer Wien und Niederösterreich erhalten haben.
Inhalt
- Welche Fortbildungen werden angerechnet?
- Das sagt die Verordnung
- Checkliste: Welche Inhalte sind für die 16 Stunden anrechenbar?
- Wer darf unterrichten?
- Achtung: Was zählt NICHT als Fortbildung?
- Formale Kriterien: Das sollte auf deiner Teilnahmebestätigung stehen
- Wird die Fortbildung kontrolliert?
- Warum Fortbildung mehr als nur eine gesetzliche Pflicht ist
1. Welche Fortbildungen werden angerechnet?
1.1. Das sagt die Verordnung
Die Basis für unsere Arbeit bilden die „Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung“. Unter § 1 Abs. 2 (BGBl. II Nr. 260/1998) ist dabei folgender Text zu finden:
„Um eine dem Abs. 1 entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, haben die Lebens- und Sozialberater regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen und sich regelmäßig einer Einzel- und Gruppensupervision bei einer Person zu unterziehen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 der Lebens- und SozialberaterInnen-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, erfüllt.“
Sehr ausführlich sind die Vorgaben diesem Text nach nicht, was genau hier alles unter „Fortbildung“ fällt. Lediglich die erforderliche Stundenanzahl, von 16 Stunden jährlich, ist genau definiert.
Fragt man bei der Wirtschaftskammer nach, wird jedoch klar, dass die Möglichkeit der Fortbildung recht breit gefächert ist, wenn auch nicht endlos. Das Ziel ist es, unsere fachliche Qualifikation nicht nur zu erhalten, sondern sie zu vertiefen. Es geht also nicht darum, „irgendetwas“ zu machen, sondern Maßnahmen zu wählen, die dich in deiner spezifischen Rolle als psychosoziale:r Berater:in zu stärken.
Kurz gesagt gilt also:
- 16 Stunden pro Kalenderjahr: Du bist verpflichtet, jährlich mindestens 16 Fortbildungsstunden nachzuweisen.
- Fachlicher Bezug: Die Fortbildung muss sich auf die Weiterentwicklung deiner Fähigkeiten als LSB beziehen (orientiert am offiziellen Tätigkeitskatalog).
1.2. Checkliste: Welche Inhalte sind für die 16 Stunden anrechenbar?
Damit deine Fortbildung anerkannt wird, muss sie einen klaren Bezug zu deiner Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater:in haben. Grundsätzlich lassen sich die anrechenbaren Inhalte in zwei Bereiche unterteilen:
- Fachliche Kompetenz
- Professionalisierung deines Business-Alltags
Wichtig: Der Großteil der Fortbildung muss in den ersten Bereich fallen, bei dem es inhaltlich um deine fachliche Kompetenz zum Arbeiten mit Klient:innen geht!
1. Fachliche Kompetenz: Die Arbeit mit deinen Klient:innen
Selbstverständlich fallen unter die anrechenbare Fortbildung alle Methoden, die auch im Curriculum der Ausbildung zum:zur Lebens- und Sozialberater:in enthalten sind. Du kannst also dein „Handwerkszeug“ weiter vertiefen und verfeinern. Es geht also darum, wie du Menschen noch besser begleiten kannst:
- Methoden-Vertiefung: Du lernst neue Interventionen kennen oder vertiefst bekannte Ansätze – sei es Kriseninterventionen, lösungsorientierte Gesprächsführung oder kreative Techniken wie das Arbeiten mit Figuren oder Symbolen.
- Wissenschaftliche Updates: Neue Erkenntnisse aus der Psychologie, Soziologie, Pädagogik oder der Neurobiologie, die dir helfen, menschliches Verhalten und Erleben noch tiefer zu verstehen.
- Themenspezifisches Fachwissen: Fortbildungen zu speziellen Lebenslagen oder Problemstellungen (z. B. Trauerbegleitung, Burnout-Prävention, Paarberatung oder Suchtprävention).
- Recht & Ethik: Alles rund um das Berufsrecht der LSB, Standesregeln oder ethische Fragestellungen in der Beratungsbeziehung.
2. Professionalisierung deines Business-Alltags
Ein erfolgreiches Beratungsunternehmen braucht mehr als nur methodisches Können. Auch die Gestaltung deiner Selbstständigkeit gehört zur Qualitätssicherung und ist daher zu einem Teil anrechenbar.
Darunter fallen z. B. Workshops zur DSGVO-konformen Dokumentation, Registrierkasse, IT-Sicherheit in der Praxis oder Marketingseminare mit Marketingthemen explizit für Lebens- und Sozialberater:innen.
Wenn du dir unsicher bist, ob eine Fortbildung tatsächlich anerkannt wird, frag bei der WKO nach und lass dir die Zusicherung schriftlich geben. Achte bei der Auswahl deiner Fortbildung auch auf das Bundesland, in dem du dich befindest, denn wie so oft, kann es leider immer wieder vorkommen, dass die Regeln zum Teil unterschiedlich strenge ausgelegt werden.
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat in einem Merkblatt einige Kriterien zusammengefasst.
1.3. Wer darf unterrichten?
Vielleicht überrascht es dich, aber im Vergleich zur grundlegenden Ausbildung der Lebens- und Sozialberatung, wo genau geregelt ist, welche Voraussetzung Vortragende erfüllen müssen, sind die Regeln für die Fortbildung deutlich flexibler: Hier liegt der Fokus nicht auf der spezifischen Qualifikation der Vortragenden, sondern primär auf dem Inhalt der Fortbildung.
Was bedeutet das konkret?
Referent:in kann jede Person sein, die über eine entsprechende Expertise verfügt, ohne, dass diese auf eine bestimmte Art und Weise nachgewiesen werden muss. Es ist nicht gefordert, dass die Fortbildungen explizit bei LSB oder Psychotherapeut:innen absolviert werden.
Auch die fünfjährige Berufsausübung der vortragenden Person ist hier kein Kriterium! Diese strengen Regeln gelten nur im Ausbildungskontext, nicht jedoch für die Fortbildung fertiger LSB. Wichtig ist also vor allem, dass deine Fortbildung inhaltlich in die angeführten Themengebiete unter 1.2. weiter oben fallen.
Da es keine formalen Hürden für Referent:innen gibt, ist es jdeoch umso wichtiger, dass du vorab selbst prüfst, ob Expertise und der Stil der Person wirklich zu deinen Qualitätsansprüchen passen.
2. Achtung: Was zählt NICHT als Fortbildung?
Es gibt ein paar Stolperfallen, die manchmal für Verwirrung sorgen. So werden unter anderem folgende Themen nicht anerkannt:
- Methodenseminare anderer Berufsgruppen (z.B. Energetikergewerbe)
- Kinesiologie, Yoga, Tai Chi, Qi Gong
- Massagetechniken und andere körperliche bzw. energetische Ausgleichsmethoden
- Trainer:innen- und Outdoortrainingsausbildungen ohne gruppendynamischen Fokus
- Fortbildungen, die nicht dem Tätigkeitskatalog entsprechen oder Management- und Führungskräfteseminare, werden ebenfalls nicht anerkannt.
Außerdem sind folgende Punkte zwar sehr wertvoll für unsere Arbeit, zählen aber nicht zu den verpflichtenden 16 Fortbildungsstunden:
- Supervision: Diese ist für unsere Qualitätssicherung essenziell und wird daher zusätzlich in regelmäßigen Abständen gefordert, auch wenn hier kein konkretes Stundenmaß vorgegeben ist. (siehe den gesetztestext weiter oben)
- Selbsterfahrung: Was in der Ausbildung Pflicht war, gilt nach dem Abschluss nicht als fachliche Fortbildung.
- Intervision/Peergroups: Der Austausch mit Kolleg:innen ist sehr wertvoll, zählt aber rein formal nicht zum Pflichtkontingent.
3. Formale Kriterien: Das sollte auf deiner Teilnahmebestätigung stehen
Lass dir unbedingt eine Teilnahmebestätigung für all deine Fortbildungen geben, damit du nachweisen kannst, dass du deine Pflicht auch wirklich erfüllt hast. Achte darauf, dass darauffolgende Punkte angegeben sind, damit deine absolvierten Stunden bei einer etwaigen Prüfung durch die Fachgruppe oder Behörde problemlos anerkannt werden:
- Dein vollständiger Name
- Titel der Fortbildung
- Datum
- Dauer in Stunden
- Vortragende:r bzw. Referent:in
Ganz wichtig: die 16 Stunden haben in Zeitstunden (à 60 Minuten) zu erfolgen. Sollten nur Unterrichtseinheiten (UE à 45 Min.) angegeben sein, rechne sie für deine Dokumentation sicherheitshalber um.
4. Wird die Fortbildung kontrolliert?
Ein häufiger Irrtum ist, dass die Fortbildungsstunden proaktiv bei der WKO eingereicht werden müssen. Tatsächlich liegt die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften ausschließlich bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft).
Das bedeutet, es gibt keine Abgabepflicht bei der WKO oder der Gewerbebehörde. Aber – und das ist ein wichtiges „Aber“: Die Einhaltung der Fortbildungspflicht kann stichprobenartig kontrolliert werden.
Sollte eine Prüfung anstehen (etwa im Rahmen einer Qualitätssicherung oder bei Unklarheiten bezüglich deiner Gewerbeausübung), musst du deine gesammelten Bestätigungen der letzten Jahre vorlegen können.
Unser Tipp:
Lege dir am besten einen physischen oder digitalen „Fortbildungs-Ordner“ an. Sobald du einen Workshop besucht hast, wandert das Zertifikat direkt hinein. So hast du bei einer Anfrage alles entspannt griffbereit und kannst dich jederzeit schwarz auf weiß über deine eigene Weiterentwicklung freuen!
Spezielle Handhabung in manchen Bundesländern
In keinem Bundesland musst du proaktiv deine Fortbildungen einreichen, aber in Niederösterreich kannst du gegen Jahresende deine Fortbildungen des aktuellen Jahres einschicken und erhälts dafür ein Fortbildungszertifikat, welches auch im WKO-Firmenverzeichnis aufscheint. Dies ist jedoch keine Pflicht!
In Wien gibt es so eine Möglichkeit nicht. Wenn du dein Gewerbe in einem anderen Bundesland ausübst, kannst du dich erkundigen, wie es dort gehandhabt wird.
5. Warum Fortbildung mehr als nur eine gesetzliche Pflicht ist
Hand aufs Herz: Die 16 Stunden pro Jahr sind weit mehr als eine bürokratische Hürde. In einem Beruf, in dem wir mit Menschen und ihren sensibelsten Lebensbereichen arbeiten, ist Neugier unser wichtigster Kompass.
Fortbildung ist ein Qualitätsversprechen an deine Klient:innen, dass du methodisch auf dem neuesten Stand bleibst. Sie bietet dir den Raum, deine eigene Arbeitsweise zu reflektieren und neue Impulse von außen zuzulassen. Ein frischer Blickwinkel oder eine neue Technik in der Werkzeugkiste beleben den Praxisalltag und schützen dich vor Routine und blinden Flecken.
Außerdem kann Fortbildung auf wunderbar zum Netzwerken genutzt werden. Diesen Vorteil haben wir bereits in diesem Blogartikel zum Thema „Netzwerken“ angesprochen.
Lust auf praxisorientierte Tools und Methoden?
Bei Wissen mit Herz verbinden wir Weiterbildung, Netzwerk und Businessaufbau speziell für Lebens- und Sozialberater:innen, Coaches und Trainer:innen. Hier bekommst du praxisnahes Fachwissen, ehrlichen Austausch auf Augenhöhe und einen geschützten Rahmen, um Fragen zu stellen, die dir in deinem Berufsalltag begegnen.
Wir laden dich herzlich zu unseren Workshops ein, bei denen du selbstverständlich eine passende Teilnahmebestätigung für deinen Fortbildungsnachweis erhältst. Hier findest du unsere aktuellen Workshops und Angebote!




