Das Ausbildungsende rückt näher oder ist endlich erreicht – was für eine Leistung, gratuliere!
Du hast intensiv gelernt, dich fachlich und persönlich weiterentwickelt und nun ist es so weit: Der Gewerbeschein ist dein offizieller Startschuss als Lebens- und Sozialberater:in (LSB)! Doch wie genau läuft die Anmeldung ab? Welche Unterlagen brauchst du? Und was musst du beachten?
Wir wissen, dass die Bürokratie auf den ersten Blick abschreckend wirken kann. Formulare, Behördengänge, Anforderungen – all das kann schnell überfordern. Aber keine Sorge, wir begleiten dich durch diesen Prozess.
Mit diesem Blogbeitrag zur Gewerbeanmeldung und unserer Checkliste zum Download führen wir dich Schritt für Schritt durch den Ablauf und zeigen dir, dass es einfacher ist, als es vielleicht scheint.
Wichtiger Hinweis:
Wir sind keine Juristen oder Rechtsanwälte, daher ist dieser Blogartikel KEINE Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht!
Inhalt
- Wer braucht eine Gewerbeberechtigung?
- Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung
- Welche Unterlagen brauchst du zur Gewerbeanmeldung?
- Wo und wie meldest du dein Gewerbe an?
- Gewerbeanmeldung in Wien
- Gewerbeanmeldung in anderen Bundesländern
- Erfahrungen aus der Praxis – Wie lange dauert die Anmeldung?
- Was passiert nach der Anmeldung?
- Brauchst du Unterstützung?
1. Wer braucht eine Gewerbeberechtigung?
Sobald du als Lebens- und Sozialberater:in selbstständig arbeiten und Honorar für deine Beratungen verlangen möchtest, brauchst du eine aufrechte Gewerbeberechtigung. Das bedeutet, dass du eine GISA-Nummer (Eine Nummer im Gewerbeinformationssystem Austria) erhältst und im Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) gelistet wirst.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt nach der Lebens- und Sozialberaterverordnung (alt) (§ 119 der Gewerbeordnung in der geltenden Fassung, 2002) und unterliegt dem österreichischen Gewerberecht. Die spezifischen Anforderungen und Abläufe können je nach Bundesland leicht variieren.
Wenn du gerne wissen möchtest welche Möglichkeiten es in Österreich noch gibt sich selbständig zu machen, kannst du dir auch gerne unseren Blogartikel „Selbstständig als Berater:in, Coach oder Trainer:in – Was darf ich mit welchem Gewerbe?“ durchlesen.
Voraussetzungen für Eine Gewerbeanmeldung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kein Gewerbeausschlussgrund
- Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes, der Schweiz oder eines anderen Staates mit entsprechendem Aufenthaltstitel, der zur selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
2. Welche Unterlagen brauchst du zur Gewerbeanmeldung?
Damit die Anmeldung reibungslos funktioniert, solltest du folgende Dokumente bereithalten:
- Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
- Befähigungsnachweise, darunter:
- Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung
- Nachweis über absolvierte Einzelselbsterfahrung im Umfang von mindestens 30 Stunden, durchgeführt bei einer ausbildungsberechtigten Person.
- Dokumentation der fachlichen Tätigkeit (mindestens 750 Stunden)
- mind. 100 protokollierte Beratungseinheiten (inkl. 5 Erstgesprächsprotokolle und 2 Abschlussprotokolle)
- mind. 100 Einheiten Supervision (davon mind. 10 Einheiten Einzelsupervision), durchgeführt bei einer ausbildungsberechtigten Person
- bis zu 200 Stunden fachspezifische Tätigkeiten (Praktikum)
- bis zu 100 Stunden protokollierte Teilnahme an Peergroups
- bis zu 150 Stunden Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifischen Seminaren
- bis zu 150 Stunde Vor- und Nachbereitungen der genannten Tätigkeiten
- Formular zur Gewerbeanmeldung, das online oder bei der zuständigen Behörde eingereicht wird
Wir haben diese Kriterien für dich in einer kompakten Checkliste mit allen wichtigen Infos und erforderlichen Dokumenten zusammengestellt. Speichere sie dir gerne ab und nutze sie für deine Gewerbeeinreichung.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Personen berechtigt sind deine Supervision bzw Selbsterfahrung zu bestätigen, findest du dazu genaue Infos im Downloadbereich.
Kleiner Tipp: Wenn du deine Ausbildung nach alter Verordnung machst, kannst du beides bei uns absolvieren und bekommst garantiert eine passende Bestätigung!
3. Wo und wie meldest du dein Gewerbe an?
Gewerbeanmeldung in Wien
In Wien kannst du dein Gewerbe online anmelden – ein schneller und unkomplizierter Weg:
- Besuche die offizielle Website der Stadt Wien und fülle das Anmeldeformular aus: Gewerbeanmeldung Wien
- Lade alle erforderlichen Dokumente als gezippte PDF-Dateien hoch, darunter:
- Zeugnis der LSB-Ausbildung (Diplom)
- Nachweis über die Einzelsupervision
- Nachweis über die fachliche Tätigkeit (z. B. Seminartätigkeiten, Supervisionen, Beratungsprotokolle, Peergruppenprotokolle, Praktikumsbestätigung)
- Außerdem kann eine übersichtliche Excel-Liste mit einer genauen Auflistung aller Dokumente für die Sachbearbeitung hilfreich sein.
Gewerbeanmeldung in anderen Bundesländern
In anderen Bundesländern erfolgt die Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Der Ablauf ist ähnlich, doch es gibt regionale Unterschiede. Es lohnt sich, vorher bei der jeweiligen Behörde nachzufragen. In manchen Bundesländern können zudem Gebühren für die Einreichung anfallen.
Erfahrungen aus der Praxis – Wie lange dauert die Anmeldung?
Die Behörde hat bis zu drei Monate Zeit für die Bearbeitung. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du deine GISA-Nummer (Gewerbeinformationssystem Austria), die deine Gewerbeberechtigung bestätigt und wirst im WKO-Firmenverzeichnis gelistet.
Die Dauer der Gewerbeanmeldung kann variieren. Manche Kolleg:innen haben ihre Gewerbeberechtigung (vor allem in Wien) innerhalb weniger Stunden nach Einreichung erhalten haben – schneller als erwartet. Dennoch kann es auch länger dauern, insbesondere wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen entstehen.
Unser Tipp: Prüfe deine Unterlagen vorab sorgfältig und halte alle Nachweise vollständig bereit, um Verzögerungen zu vermeiden. Falls du unsicher bist, helfen dir Erfahrungsberichte anderer Berater:innen oder unsere Supervisionen weiter.
4. Was passiert nach der Anmeldung?
Sobald du deine Gewerbeberechtigung hast, sind noch einige wichtige Schritte erforderlich:
- Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS): Innerhalb eines Monats nach der Gewerbeanmeldung musst du dich bei der SVS anmelden. Wenn du weiterhin auch angestellt bist und dadurch bereits versichert bist, kannst du unter gewissen Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung der SVS in Anspruch nehmen und zahlst so nur die Unfallversicherung. In beiden Fällen musst du dich aber unbedingt bei der SVS melden!
- Registrierung beim Finanzamt: Du benötigst eine Steuernummer und solltest klären, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
- Berufshaftpflichtversicherung prüfen: Viele LSBs entscheiden sich für eine Berufshaftpflichtversicherung, um rechtlich abgesichert zu sein. Wenn du das auch möchtest, erkundige dich bei der Wirtschaftskammervertretung deines Bundeslandes, denn hier gibt es oft günstige Gruppenversicherungstarife.
5. Brauchst du Unterstützung?
Die Gewerbeanmeldung ist ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit, kann aber auch viele Fragen aufwerfen. In der HerzWerkstatt begleiten wir dich durch diesen Prozess und helfen dir, dein Business nachhaltig aufzubauen.
Der Austausch mit Kolleg:innen, die denselben Weg gehen, kann enorm hilfreich sein. In unseren Netzwerktreffen, Gruppensupervisionen und Workshops kannst du alle offenen Fragen klären und bekommst wertvolle Tipps aus der Praxis.
Zusätzlich bieten wir Einzelsupervisionen an, in denen wir dich individuell beim Anmeldeprozess unterstützen und auf deine spezifischen Anliegen eingehen. Falls du Fragen hast oder Begleitung möchtest – melde dich gerne bei uns unter info@wissenmitherz.at oder informiere dich hier über unser Supervisionsangebot!
Wir hoffen, dass wir dir mit dieser Anleitung eine hilfreiche Orientierung geben konnten. Die Gewerbeanmeldung ist ein großer Schritt, aber er bedeutet auch: Du bist bereit, mit deiner Arbeit als Berater:in etwas zu bewegen. Feiere diesen Moment – es ist der Beginn eines spannenden neuen Kapitels!