Supervision bestätigen für Ausbildungskandidat:innen in der Lebens- und Sozialberatung

Ein Dokument wird abgestempelt und darüber steht geschrieben "Wer darf Supervision für LSB-Aubsilungskandidat:innen bestätigen?

Die Ausbildung zum:zur Lebens- und Sozialberater:in (LSB) ist in Österreich streng geregelt – und das aus gutem Grund. Wer professionell, verantwortungsvoll und wirksam mit Menschen arbeiten möchte, braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit zur Reflexion und Weiterentwicklung. Genau hier kommt die Supervision ins Spiel!

Inhalt

  1. Warum ist Supervision so wichtig?
  2. Wer darf dich supervidieren? Ein Blick in die Verordnungen
    • Ausbildungsverordnung ALT
    • Ausbildungsverordnung NEU
  3. Was heißt das nun konkret für dich?
    • Checkliste zum Download

1. Warum Ist Supervision so wichtig?

Supervision bietet dir als angehende:r Berater:in die Möglichkeit, dein eigenes Tun zu reflektieren, schwierige Situationen mit Klient:innen zu besprechen und dich in deiner Rolle weiterzuentwickeln. Supervision ist daher ein fixer Bestandteil der Ausbildung und sollte auch später weiterhin zu deinem Berufsalltag gehören.

Sie ist eine Investition in deine Haltung, deine Klarheit und deine Wirksamkeit als Berater:in. Nimm dir die Zeit, eine für dich passende und qualifizierte Begleitung zu finden – denn genau davon profitiert nicht nur deine Ausbildung, sondern vor allem auch deine spätere Arbeit mit Menschen.

In der Supervision werden verschiedene Themen bearbeitet, wie zum Beispiel:

  • Fallbesprechungen
  • Selbstreflexion und Persönlichkeitsentwicklung
  • Methoden und Techniken in der Beratung
  • Umgang mit herausfordernden Situationen
  • Selbstfürsorge

2. Wer darf dich supervidieren? Ein Blick in die Verordnungen

Wenn du auf der Suche nach einer geeigneten Supervision bist, solltest du genau hinsehen – denn nicht jede:r darf diese Rolle übernehmen. Die Anforderungen dafür sind gesetzlich geregelt – und aktuell gibt es zwei verschiedene Verordnungen, die je nach deinem Ausbildungsstart für dich gelten.

Da die vorgeschriebenen Supervisionsstunden nicht nur einen zusätzlichen zeitlichen, sondern auch finanziellen Aufwand bedeuten, möchte man hier natürlich keine Fehler machen. Wir listen dir hier kompakt auf, welche Kriterien du konkret bei der Auswahl beachten musst, damit du bei der Gewerbeeinreichung keine Probleme bekommst.

Ausbildungsverordnung ALT

Hier dürfen folgende Berufsgruppen supervidieren – sofern sie entsprechende Qualifikationen mitbringen. Die Kriterien findest du in der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung § 4 Abs. 3 (idF BGBl. I Nr. 111/2002).

Wir haben sie hier für dich zusammengefasst:

  • Lebens- und Sozialberater:in
    • zur Ausübung des Gewerbes berechtigt (aufrechter Gewerbeschein)
    • Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung

✏️ Hinweis: Ein Eintrag in der Expertenliste für Supervision ist nicht erforderlich. Es müssen nur die beiden genannten Kriterien erfüllt sein.

  • Klinische:r Psycholog:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • regelmäßige Fortbildung von mind. 16 Stunden/Jahr
  • Psychotherapeut:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • regelmäßige Fortbildung von mind. 16 Stunden/Jahr

Ausbildungsverordnung NEU

Die Anforderungen wurden in der neuen Verordnung teilweise verschärft. Es dürfen nun aber auch weitere Berufsgruppen supervidieren, die es nach der alten Verordnung nicht durften. Die Kriterien findest du in der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung § 3 Abs. 8 (idF BGBl. II Nr. 418/2023).

Wir haben sie hier für dich zusammengefasst:

  • Lebens- und Sozialberater:in
    • zur Ausübung des Gewerbes berechtigt (aufrechter Gewerbeschein)
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung

✏️ Hinweis: Ein Eintrag in der Expertenliste für Supervision ist nicht erforderlich. Es müssen nur die oben genannten Kriterien erfüllt sein.
✏️ Achtung: Ein Eintrag in die Expertenliste für Supervision ist bereits nach 3 Jahren Gewerbeausübung möglich und bietet daher keine Sicherheit!

  • Klinische:r Psycholog:in oder Gesundheitspsycholog:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden
  • Psychotherapeut:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden
  • Arzt oder Ärztin
    • Zusatzdiplom der Österreichischen Ärztekammer in “Psychotherapeutische Medizin” (oft auch als “Psy 3” bezeichnet)
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden
  • Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
    • Berufsberechtigung
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden

3. Was heißt das nun konkret für dich?

Wenn du aktuell auf der Suche nach einer passenden Supervision als Begleitung für deine Ausbildung bist, prüfe unbedingt:

✔️ Unter welche Verordnung du fällst
✔️ Ob dein:e Supervisor:in alle Voraussetzungen erfüllt

Denn auch wenn der Markt an Supervisor:innen groß scheint, erfüllen nicht alle die rechtlichen Voraussetzungen – was im schlimmsten Fall bedeuten kann, dass deine Stunden nicht angerechnet werden.

Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, ob deine geplante Supervision den Anforderungen entspricht, frag ruhig bei deiner Ausbildungsstätte oder auch direkt bei der WKO nach. Oder schicke deine Frage gerne an info@wissenmitherz.at!

Wir haben die oben angeführten Kriterien für dich auch in einer kompakten Checkliste als PDF zusammengefasst. Speichere sie dir gerne ab, damit du jederzeit nachlesen kannst!

Kleiner Tipp: Wenn du deine Ausbildung nach alter Verordnung machst, kannst du sowohl Supervision als auch Selbsterfahrung bei uns absolvieren und bekommst garantiert die passende Bestätigung!

Nach oben scrollen