Supervision bestätigen für Ausbildungskandidat:innen in der Lebens- und Sozialberatung

Ein Dokument wird abgestempelt und darüber steht geschrieben "Wer darf Supervision für LSB-Aubsilungskandidat:innen bestätigen?

Die Ausbildung zum:zur Lebens- und Sozialberater:in (LSB) ist in Österreich streng geregelt – und das aus gutem Grund. Wer professionell, verantwortungsvoll und wirksam mit Menschen arbeiten möchte, braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit zur Reflexion und Weiterentwicklung. Genau hier kommt die Supervision ins Spiel!

Inhalt

  1. Warum ist Supervision so wichtig?
  2. Wer darf supervidieren? Ein Blick in die Verordnungen
    • Ausbildungsverordnung ALT
    • Ausbildungsverordnung NEU
  3. Woher weiß ich, wer die Voraussetzungen erfüllt?
    • Checkliste zum Download

1. Warum Ist Supervision so wichtig?

Supervision bietet angehenden Berater:innen die Möglichkeit, das eigene Tun zu reflektieren, schwierige Situationen mit Klient:innen zu besprechen und die eigene Rolle weiterzuentwickeln. Supervision ist daher ein fixer Bestandteil der Ausbildung und sollte auch später weiterhin zum Berufsalltag gehören.

Supervision ist eine Investition in die eigene Haltung, in Klarheit und Wirksamkeit als Berater:in. Nimm dir die Zeit, eine für dich passende und qualifizierte Begleitung zu finden – denn genau davon profitiert nicht nur deine Ausbildung, sondern vor allem auch deine spätere Arbeit mit Menschen.

In der Supervision werden verschiedene Themen bearbeitet, wie zum Beispiel:

  • Fallbesprechungen
  • Selbstreflexion und Persönlichkeitsentwicklung
  • Methoden und Techniken in der Beratung
  • Umgang mit herausfordernden Situationen
  • Selbstfürsorge

2. Wer darf supervidieren?

Hierfür ist zu unterscheiden, ob damit Supervision im Ausbildungskontext gemeint ist – also ob eine Bestätigung für die Gewerbeeinreichung oder für die Eintragung auf einer Expertenliste benötigt wird oder ob es darum geht allgemein Supervision im beruflichen Kontext anzubieten.

Letzteres darf jede:r fertige Lebens- und Sozialberater:in. Auch ohne Zusatzausbildung für Supervision darf man z.B. in Firmen Teamsupervisionen anbieten. Es empfiehlt sich jedoch trotzdem sehr hier eine Aufschulung zu machen, um wirklich gut und professionell mit unterschiedlichen Gruppen- und Teamdynamiken umgehen zu können.

Möchte man im Ausbildungskontext Bestätigungen ausstellen ist die Sache etwas komplexer:

Da die vorgeschriebenen Supervisionsstunden nicht nur einen zusätzlichen zeitlichen, sondern auch finanziellen Aufwand bedeuten, möchte man hier natürlich keine Fehler machen. Wir listen dir hier kompakt auf, welche Kriterien konkret zu beachten sind, damit bei der Gewerbeeinreichung keine Probleme entstehen.

Ein Blick in die Ausbildungsverordnungen

Wenn du auf der Suche nach einer geeigneten Supervision bist, solltest du genau hinsehen – denn nicht jede:r darf diese Rolle übernehmen. Die Anforderungen dafür sind gesetzlich geregelt – und aktuell gibt es zwei verschiedene Verordnungen, die je nach deinem Ausbildungsstart für dich gelten.

Ausbildungsverordnung ALT

Hier dürfen folgende Berufsgruppen supervidieren – sofern sie entsprechende Qualifikationen mitbringen. Die Kriterien findest du in der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung § 4 Abs. 3 (idF BGBl. I Nr. 111/2002).

Wir haben sie hier für dich zusammengefasst:

  • Lebens- und Sozialberater:in
    • zur Ausübung des Gewerbes berechtigt (aufrechter Gewerbeschein)
    • Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung

✏️ Hinweis: Ein Eintrag in der Expertenliste für Supervision ist nicht erforderlich. Es müssen nur die beiden genannten Kriterien erfüllt sein.

  • Klinische:r Psycholog:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • regelmäßige Fortbildung von mind. 16 Stunden/Jahr
  • Psychotherapeut:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • regelmäßige Fortbildung von mind. 16 Stunden/Jahr

Ausbildungsverordnung NEU

Die Anforderungen wurden in der neuen Verordnung teilweise verschärft. Es dürfen nun aber auch weitere Berufsgruppen supervidieren, die es nach der alten Verordnung nicht durften. Die Kriterien findest du in der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung § 3 Abs. 8 (idF BGBl. II Nr. 418/2023).

Wir haben sie hier für dich zusammengefasst:

  • Lebens- und Sozialberater:in
    • zur Ausübung des Gewerbes berechtigt (aufrechter Gewerbeschein)
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Zusatzqualifikation von mindestens 100 Stunden in Supervisionsfortbildung

✏️ Hinweis: Ein Eintrag in der Expertenliste für Supervision ist nicht erforderlich. Es müssen nur die oben genannten Kriterien erfüllt sein.
✏️ Achtung: Ein Eintrag in die Expertenliste für Supervision ist bereits nach 3 Jahren Gewerbeausübung möglich und bietet daher keine Sicherheit!

  • Klinische:r Psycholog:in oder Gesundheitspsycholog:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden
  • Psychotherapeut:in
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden
  • Arzt oder Ärztin
    • Zusatzdiplom der Österreichischen Ärztekammer in “Psychotherapeutische Medizin” (oft auch als “Psy 3” bezeichnet)
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden
  • Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
    • Berufsberechtigung
    • Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
    • Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 300 Zeitstunden

3. Woher weiß ich, wer die Voraussetzungen erfüllt?

Wenn du aktuell auf der Suche nach einer passenden Supervision als Begleitung für deine Ausbildung bist, prüfe unbedingt:

✔️ Unter welche Verordnung du fällst
✔️ Ob dein:e Supervisor:in alle Voraussetzungen erfüllt

Denn auch wenn der Markt an Supervisor:innen groß scheint, erfüllen nicht alle die rechtlichen Voraussetzungen – was im schlimmsten Fall bedeuten kann, dass deine Stunden nicht angerechnet werden.

Lebens- und Sozialberater:innen

Bei der Wirtschaftskammer gibt es sogenannte „Expertenpools“ für unterschiedliche Schwerpunktthemen. Hat man eine geeignete Aufschulung für Supervision absolviert, kann man sich in der gleichnamigen Expertenliste aufnehmen lassen. Bis zum Jahr 2023 war das – aufrechter Gewerbeschein vorausgesetzt – sofort nach Abschluss der Aufschulung möglich. Seither benötigt man zusätzlich 3 Jahre Berufserfahrung.

Nach der neuen Ausbildungsverordnung sind allerdings 5 Jahre Berufserfahrung Voraussetzung und somit bietet die Expertenliste keine Garantie für eine Anerkennung bei der Gewerbeeinreichung. Die Eintragung auf der Liste ist umgekehrt für eine Anerkennung auch NICHT erforderlich! Lass dir ggf. von deiner gewünschten Person schriftlich bescheinigen, dass diese die Voraussetzungen erfüllt.

Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen

Das Gesundheitsministerium führt eine offizielle Liste der klinischen Psycholog:innen, in der auch der Beginn der Berufsausübung vermerkt ist. So kannst du überprüfen, ob die 5 Jahre Berufsausübung gegeben sind. Die Supervisionsfortbildung muss direkt erfragt werden.

Psychotherapeut:innen

Das Gesundheitsministerium führt eine offizielle Liste der Psychotherapeut:innen, in der auch der Beginn der Berufsausübung vermerkt ist. So kannst du überprüfen, ob die 5 Jahre Berufsausübung gegeben sind. Die Supervisionsfortbildung muss direkt erfragt werden.

Ärzte oder Ärztinnen

Von der Ärztekammer gibt es eine offizielle Liste mit der du überprüfen kannst, ob ein Arzt oder eine Ärztin offiziell Tätig ist und welche Zusatzdiplome diese:r erworben hat. Die Länge der Berufsausübung wird dort aber NICHT vermerkt. Dies lässt sich, wie die Supervisionsfortbildung, nur direkt erfragen.

Noch Fragen?

Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, ob deine geplante Supervision den Anforderungen entspricht, frag ruhig bei deiner Ausbildungsstätte oder auch direkt bei der WKO nach. Oder schicke deine Frage gerne an info@wissenmitherz.at!

Wir haben die oben angeführten Kriterien für dich auch in einer kompakten Checkliste als PDF zusammengefasst. Speichere sie dir gerne ab, damit du jederzeit nachlesen kannst!

Kleiner Tipp: Wenn du deine Ausbildung nach alter Verordnung machst, kannst du sowohl Supervision als auch Selbsterfahrung bei uns absolvieren und bekommst garantiert die passende Bestätigung!

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