Die Ausbildung zum:zur Lebens- und Sozialberater:in (LSB) ist in Österreich streng geregelt – und das aus gutem Grund. Wer professionell, verantwortungsvoll und wirksam mit Menschen arbeiten möchte, braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit zur Reflexion und Weiterentwicklung. Neben der Supervision spielt auch die Selbsterfahrung dabei eine wichtige Rolle!
Inhalt
- Wozu dient die Selbsterfahrung?
- Wer darf Selbsterfahrung für die Ausbildung bestätigen? Ein Blick in die Verordnungen
- Ausbildungsverordnung ALT
- Ausbildungsverordnung NEU
- Woher weiß ich, wer die Voraussetzungen erfüllt?
- Checkliste zum Download
1. Wozu dient die Selbsterfahrung?
Selbsterfahrung ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil deiner Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in, sondern auch ein wertvolles Werkzeug für deine persönliche und berufliche Entwicklung. In der Selbsterfahrung hast du die Möglichkeit, deine eigenen Muster, Stärken und Herausforderungen zu erkennen und daran zu arbeiten. Dies hilft dir nicht nur, als Berater:in authentischer und kompetenter zu agieren, sondern auch, deine Klient:in besser zu verstehen.
Während der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in ist Selbsterfahrung sowohl im Einzelsetting, als auch im Gruppensetting verpflichtend. Während die Gruppenselbsterfahrung in der Regel bereits in der Ausbildung integriert ist, sind die Einzelselbsterfahrungsstunden selbst zu organisieren.
Diese Einheiten sind darauf ausgelegt, dich tiefer in deine eigene Persönlichkeit und deine blinden Flecken eintauchen zu lassen und dir die Werkzeuge an die Hand zu geben, die du für eine erfolgreiche und nachhaltige Beratung benötigst.
2. Wer darf Selbsterfahrung für die Ausbildung bestätigen?
Ein Blick in die Ausbildungsverordnungen
Wenn du auf der Suche nach einer geeigneten Selbsterfahrung bist, solltest du genau hinsehen – denn nicht jede:r darf diese Rolle übernehmen. Die Anforderungen dafür sind gesetzlich geregelt – und aktuell gibt es zwei verschiedene Verordnungen, die je nach deinem Ausbildungsstart für dich gelten.
Da die vorgeschriebenen Selbsterfahrungsstunden nicht nur einen zusätzlichen zeitlichen, sondern auch finanziellen Aufwand bedeuten, möchte man hier natürlich keine Fehler machen. Wir listen dir hier kompakt auf, welche Kriterien du konkret bei der Auswahl beachten musst, damit du bei der Gewerbeeinreichung keine Probleme bekommst.
Ausbildungsverordnung ALT
Folgende Berufsgruppen dürfen bei entsprechender Qualifikation Selbsterfahrung anbieten. Die Kriterien findest du in der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung § 4 Abs. 3 (idF BGBl. I Nr. 111/2002).
Wir haben sie hier für dich zusammengefasst:
- Lebens- und Sozialberater:in
- zur Ausübung des Gewerbes berechtigt (aufrechter Gewerbeschein)
- Einzelselbsterfahrung und Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von 250 Stunden wurden absolviert
✏️ Hinweis: Die Stunden in der Ausbildung zählen hier bereits dazu. Hast du also bereits alle Stunden für deinen Gewerbeschein geleistet, fehlen noch weitere 100 Stunden.
- Klinische:r Psycholog:in
- Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
- regelmäßige Fortbildung von mind. 16 Stunden/Jahr
- Psychotherapeut:in
- Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
- regelmäßige Fortbildung von mind. 16 Stunden/Jahr
Ausbildungsverordnung NEU
Die Anforderungen wurden in der neuen Verordnung teilweise verschärft. Es dürfen nun aber auch weitere Berufsgruppen Selbsterfahrung anbieten, die es nach der alten Verordnung nicht durften. Die Kriterien findest du in der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung § 3 Abs. 7 (idF BGBl. II Nr. 418/2023).
Wir haben sie hier für dich zusammengefasst:
- Lebens- und Sozialberater:in
- zur Ausübung des Gewerbes berechtigt (aufrechter Gewerbeschein)
- Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
- 100 Zeitstunden (die Stunden der Ausbildung zählen hier nicht dazu)
- Klinische:r Psycholog:in oder Gesundheitspsycholog:in
- Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
- Psychotherapeut:in
- Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
- Arzt oder Ärztin
- Zusatzdiplom der Österreichischen Ärztekammer in “Psychotherapeutische Medizin” (oft auch als “Psy 3” bezeichnet)
- Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
- Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- Berufsberechtigung
- Berufsausübung seit mind. 5 Jahren
3. Woher weiß ich, wer die Voraussetzungen erfüllt?
Wenn du aktuell auf der Suche nach einer passenden Selbsterfahrung begleitend zu deine Ausbildung bist, prüfe unbedingt:
✔️ Unter welche Verordnung du fällst
✔️ Ob die Person, bei der du die Selbsterfahrung absolvieren möchtest, alle Voraussetzungen erfüllt
Lebens- und Sozialberater:innen
Manche Ausbildungsinstitute aber auch die Wirtschaftskammer in manchen Bundesländern führen Listen mit Ausbildungsberechtigten Personen. Bei diesen Personen bist du auf jeden Fall richtig, aber diese Listen sind keineswegs vollständig, da sie nicht kommuniziert werden und sich somit nicht alle berechtigten Personen auch tatsächlich eintragen lassen.
Die Eintragung auf einer Liste ist für eine Anerkennung auch NICHT erforderlich! Lass dir ggf. von deiner gewünschten Person schriftlich bescheinigen, dass diese die Voraussetzungen erfüllt.
Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen
Das Gesundheitsministerium führt eine offizielle Liste der klinischen Psycholog:innen, in der auch der Beginn der Berufsausübung vermerkt ist. So kannst du überprüfen, ob die 5 Jahre Berufsausübung gegeben sind.
Psychotherapeut:innen
Das Gesundheitsministerium führt eine offizielle Liste der Psychotherapeut:innen, in der auch der Beginn der Berufsausübung vermerkt ist. So kannst du überprüfen, ob die 5 Jahre Berufsausübung gegeben sind.
Ärzte oder Ärztinnen
Von der Ärztekammer gibt es eine offizielle Liste mit der du überprüfen kannst, ob ein Arzt oder eine Ärztin offiziell Tätig ist und welche Zusatzdiplome diese:r erworben hat. Die Länge der Berufsausübung wird dort aber NICHT vermerkt. Dies lässt sich nur direkt erfragen.
Noch Fragen?
Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, ob deine geplante Selbsterfahrung den Anforderungen entspricht, frag ruhig bei deiner Ausbildungsstätte oder auch direkt bei der WKO nach. Oder schicke deine Frage gerne an info@wissenmitherz.at!
Wir haben die oben angeführten Kriterien für dich auch in einer kompakten Checkliste als PDF zusammengefasst. Speichere sie dir gerne ab, damit du jederzeit nachlesen kannst!
Kleiner Tipp: Wenn du deine Ausbildung nach alter Verordnung machst, kannst du sowohl Supervision als auch Selbsterfahrung bei uns absolvieren und bekommst garantiert die passende Bestätigung!
Du möchtest auch Selbsterfahrung für Ausbildungskandidat:innen anbieten?
Wir bieten immer wieder Gruppenselbsterfahrungstage bei Wissen mit Herz an, bei denen du Stunden dafür sammeln kannst. Für die zusätzlichen 100 Stunden ist nicht speziell geregelt, ob es sich dabei um Gruppen- oder Einzelselbsterfahrung handelt. Beides ist erlaubt.